Sie sind hier: 

>> Schulungen  >> Schulungsplan 

  |  

Unternehmen

  |  

Standort

  |  

Kontakt

  |  

Impressum

  |  

AGB

  |  

Datenschutz

  |  

Schulungsplan und Präsentationstermine

  |  

Aktuelle RSS Informationen

  |  

Livekamera

  |  

Thomas Anders bei Eurotec-Ibiza

  |

AGB für Schulungen und Vermietung

 

1.0. Vertragsgegenstand und Leistungsverpflichtungen

1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Schulungen und Vermietung von Schulungsräumen.
1.1. Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt.
1.2. Eurotec-Ibiza ist berechtigt, mit zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen. Sie ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dieses möglich ist.


2.0. Verpflichtungen des Schulungsteilnehmers
2.1. Die Vergütung ist mit der Zustellung der Teilnahmebestätigung und Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von Eurotec-Ibiza zu zahlen.


3.0. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils ausgewiesenen Lehrgangspreis oder Preis für die Anmietung zuzüglich der gültigen IVA. Die Gebühr enthält bei ganztägigen Veranstaltungen ein kleinen Snack sowie Pausenverpflegung. Die Reise- und Hotelkosten des Referenten und der Schulungsteilnehmer sind nicht im Preis enthalten. Zusätzliche Incentive-Leitungen sind nicht Bestandteil des Schulungsprogrammes und extra zu zahlen.


4.0. Stornierung
4.1. Die Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Geht die Erklärung bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn zu, erfolgt sie gebührenfrei.
4.2. Bei wirksamer Stornierungserklärung, die weniger als zwei, jedoch spätestens bis eine Woche vor Trainingsbeginn zugeht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Vergütung erhoben.
4.3. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung ist die volle Vergütung zu zahlen.
4.4. Dem Kunden ist für die Fälle, in welchem eine Stornogebühr anfällt, der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
4.5. Für den Fall, dass die Stornierung auf Gründen beruht, welche nicht von dem Kunden zu vertreten sind, entfällt eine Stornogebühr. Dieser Umstand ist vom Kunden nachzuweisen.


5.0. Rücktritts- und Änderungsvorbehalt
Eurotec-Ibiza ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei offenen Trainings die Mindestteilnehmerzahl der vorgegebenen Personen nicht erreicht wird, der Referent unvorhergesehen zum Trainingstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden kann und Eurotec-Ibiza das Hindernis nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die Lehrgangsgebühr zurückgezahlt oder ein Ausweichtermin vorgeschlagen.


6.0. Haftung
6.1. Die Haftung von Eurotec-Ibiza, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Eurotec-Ibiza nur während des Aufenthaltes in den Räumern der Eurotec-Ibiza. Eurotec-Ibiza haftet dem Kunden nur für solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.


7.0. Geheimhaltungs- und Obhutspflichten
Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.


8.0. Urheberrechte
Alle Rechte für die ausgehändigten Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Eurotec-Ibiza ist nicht gestattet. Die im Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software darf weder ganz noch teilweise kopiert werden. Die Software kann von Eurotec-Ibiza erworben werden.


9.0. Schlussvorschriften
9.1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden die Vertragspartner eine rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
9.3. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ibiza.

Ibiza, den 01.01.2009